Für jedes Rezept, das für volljährige gesetzlich Versicherte in der Apotheke eingelöst wird, wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr, die so genannte Zuzahlung, liegt zwischen 5 und 10 € und richtet sich nach dem Preis des Medikamentes und bestimmten gesetzlichen Vorgaben.
Unter gewissen Voraussetzungen können sich Patienten auch von der Zuzahlungspflicht befreien lassen.
Seit Mai 2006 gibt es für pharmazeutische Unternehmen die Möglichkeit, ihre befreiungsfähigen Präparate durch die Preisgestaltung zuzahlungsfrei zu machen. So kann es sein, dass das gleiche Präparat (gleicher Wirkstoff) eines Anbieters zuzahlungspflichtig ist, das eines anderen Herstellers, z.B. von Dermapharm, dagegen nicht.