Seit April 2007 hat der Gesetzgeber einschneidende Veränderungen für die Abgabe sog. austauschfähiger Arzneimittel (Generika) beschlossen. Dadurch sollen weitere Kostensenkungen im Bereich der Arzneimittelausgaben erreicht werden. Zu den wichtigsten Instrumenten dieser Regelung zählen sog. Rabattverträge und / oder Ausschreibungen. Beide können durch Verhandlungen zwischen pharmazeutischen Herstellern und Krankenkassen zu Stande kommen.
Wenn für bestimmte Medikamente solche Verträge bestehen, werden die Apotheken verpflichtet, nur diese vertraglich geregelten Arzneimittel an den Patienten abzugeben. Gibt es mehrere, vertragsgeregelte Medikamente, die inhaltlich gleich, also austauschbar sind, kann der Apotheker allein oder auch unter Einbeziehung des Arztes oder Patienten eine Auswahl treffen.
Dermapharm und die ihr angeschlossenen Tochtergesellschaften verfügen über zahlreiche Rabattverträge mit Krankenkassen.